Grundstück auf den Höhen von Chesières, Richtung Les Ecovets, nur wenige Autominuten vom Zentrum von Villars und allen Annehmlichkeiten entfernt, mit ruhiger Lage und herrlichem Panoramablick auf die Alpen.
BODEN
Das Grundstück liegt in einer Bauzone, die gemäß dem geltenden städtischen Zuteilungsplan ECVA (Ecovets-Chesières-Villars-Arveyes) der Chaletzone A zugeordnet ist, sowie in einer Wohnzone mit sehr geringer Bebauungsdichte 15 - LAT - A, gemäß dem zukünftigen PACOM (Communal Development Plan). Alle Bauarbeiten unterliegen diesen beiden Vorschriften.
Hier ein Teil der Regeln aus den beiden Bauordnungen:
- Das Gebiet ist für Einzel- oder Gemeinschaftswohnungen, Gewerbe und Handwerk vorgesehen.
- Der Abstand der Fassaden zur Nachbargrundstücksgrenze beträgt mindestens 8 m.
- Die Fläche der Baugrundstücke beträgt mindestens 1.000 m2, wobei ein Wohngebäude pro Grundstück oder pro Grundstücksteil von mindestens 1.000 m2 vorhanden ist.
- Das Verhältnis zwischen bebaubarer Fläche und Grundstücksfläche beträgt höchstens 1/8.
Dieses Dokument hat keine vertragliche Bedeutung, die bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinen Vertrag dar.
BODEN
Das Grundstück liegt in einer Bauzone, die gemäß dem geltenden städtischen Zuteilungsplan ECVA (Ecovets-Chesières-Villars-Arveyes) der Chaletzone A zugeordnet ist, sowie in einer Wohnzone mit sehr geringer Bebauungsdichte 15 - LAT - A, gemäß dem zukünftigen PACOM (Communal Development Plan). Alle Bauarbeiten unterliegen diesen beiden Vorschriften.
Hier ein Teil der Regeln aus den beiden Bauordnungen:
- Das Gebiet ist für Einzel- oder Gemeinschaftswohnungen, Gewerbe und Handwerk vorgesehen.
- Der Abstand der Fassaden zur Nachbargrundstücksgrenze beträgt mindestens 8 m.
- Die Fläche der Baugrundstücke beträgt mindestens 1.000 m2, wobei ein Wohngebäude pro Grundstück oder pro Grundstücksteil von mindestens 1.000 m2 vorhanden ist.
- Das Verhältnis zwischen bebaubarer Fläche und Grundstücksfläche beträgt höchstens 1/8.
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